Das Europäische Bio-Siegel für Lebensmittel – was Du wissen musst

Das europäische Bio-Siegel dient seit dem 1. Juli 2010 zur Kennzeichnung von vorverpackten Bio-Produkten (hier besteht laut Artikel 24, Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eine Kennzeichnungspflicht), die innerhalb der Europäischen Union hergestellt werden und unter anderem folgenden zwei Qualitätskriterien entsprechen müssen:

  1. In den Nahrungsmitteln darf höchstens 0,9 Prozent gentechnisch verändertes Material
  2. Die Inhaltsstoffe der Nahrungsmittel müssen zu mindestens 95 Gewichts-Prozent aus ökologischem Anbau

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EU-Bio-Siegel: Was bedeutet “vorverpackt”?

Gut zu wissen: Als „vorverpackt“ bezeichnet man Lebensmittel, die zum einen ohne weiter verarbeitet zu werden an den Endverbraucher beziehungsweise Gemeinschaftseinrichtungen abgegeben werden. Zum anderen bestehen sie aus dem entsprechenden Lebensmittel und einer Verpackung, die das vor dem Anbieten abgepackte Lebensmittel ganz oder teilweise umschließt – so dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Verpackung zu öffnen beziehungsweise ihre ursprüngliche Beschaffenheit zu verändern (Art. 2 l, Verordnung (EG) Nr. 834/2007).

EU-Bio-Siegel: Woher stammen die Ausgangstoffe der Bio-Produkte?

Mit dem neuen europäischen Bio-Siegel trat eine neue Kennzeichnungspflicht der Herkunft der Ausgangsstoffe in Kraft. Entweder stammen die aus „EU-Landwirtschaft“ oder „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Kommen die Ausgangsstoffe sowohl von innerhalb als auch außerhalb der EU, wird dies auch angegeben: „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“. Wurden Ausgangsstoffe aus nur einem Herkunftsland benutzt, kann stattdessen auch der Ländername genannt werden.

Die Übergangsfrist, in der Hersteller und Anbauer Erzeugnisse, die nach vorherigen Vorgaben gefertigt, verpackt und als Bio-Ware gekennzeichnet wurden, noch verwenden dürfen, endet am 1. Juli 2012.

EU-Bio-Siegel: Das Blatt aus 12 Sternen

Das Logo des europäischen Siegels zeigt zwölf weiße Sterne auf grünem Grund, die in der Form eines Blattes angeordnet sind. Es muss eine Mindestgröße von 9 Millimetern Höhe mal 13,5 Millimetern Breite und somit ein Höhe-Breiten-Verhältnis von 1 zu 1,5  haben.

EU-Bio-Siegel: In Deutschland noch seltener als das deutsche Bio-Siegel

In Deutschland sieht man das europäische Bio-Siegel noch relativ selten, denn hierzulande haben sich das sechseckige deutsche staatliche Bio-Siegel  und die Bio-Siegel der traditionellen Anbauverbände wie Demeter, Naturland, Bioland und andere seit Jahren bestens etabliert. Mehr als 62.000 Produkte (Stand: September 2011) soll es mittlerweile in unseren Läden geben, die das deutsche Bio-Siegel tragen. Die einzelnen Anbauverbände erfüllen die Vorgaben der staatlichen Siegel – sowohl die des deutschen als auch die des europäischen – im Übrigen als Mindeststandard: Das heißt, ihre eigenen Qualitätskriterien liegen um einiges höher. So müssen die Zutaten für Nahrungsgüter mit den Siegeln der Anbauverbände beispielsweise aus 100 Prozent Öko-Anbau stammen.

Positiver Nebeneffekt des europäischen Bio-Siegels: Weil auch viele Anbieter von außerhalb der EU auf dem europäischen Markt aktiv sein wollen, ist es mittlerweile so, dass das europäische Bio-Siegel und das dahinter stehende Lebensmittelrecht diesen als Richtliniedienen.

EU-Bio-Siegel: Was Kritiker sagen

Kritiker bemängeln, dass das EU-Bio-Siegel beispielsweise die zum Teil enorme Mengen an Wasser verbrauchende Produktion von Lebensmitteln, selbst Bio-Lebensmitteln, nicht berücksichtigt. Ebenso wenig geprüft wird die teilweise verbrauchertäuschende Bewerbung der Produkte mit vermeintlicher gesundheitsfördernder Wirkung, obwohl jeder weiß, dass auch ein Zuviel an Bio-Zucker einfach nur zu süß ist.

Grafik: https://www.oekolandbau.de

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